Vertragsabschluss

Jeder Träger, der mit HIPPY arbeiten möchte, unterzeichnet einen Vertrag mit HIPPY Deutschland e.V. Darin wird festgelegt, wie der Name HIPPY und das Material genutzt werden können. Der Vertrag wird für mindestens zwei Jahre abgeschlossen. Die Schulung der Hausbesucherinnen und der Koordinatorin sind verpflichtend.

Zudem kann HIPPY Deutschland bei der Durchführung des Programms Hilfestellung leisten.

HIPPY muss in eine Organisation eingebunden sein, die anerkannter Träger der Jugendhilfe ist oder einem Wohlfahrtsverband angehört.